Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg (amtlich: Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92259
Vorwahl
09663
Adresse der Gemeinde
Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg 92259 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Hauptstraße 1
922 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg

2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg

3. Bürgeramt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Hauptstraße 1
922 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:15
  • Dienstag: 07:30 - 16:15
  • Mittwoch: 07:30 - 16:15
  • Donnerstag: 07:30 - 16:15
  • Freitag: 07:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.