Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg (amtlich: Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92259
Vorwahl
09663
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Hauptstraße 1
922 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
3. Bürgeramt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Hauptstraße 1
922 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.